Regeln


Diese Regeln sind bindend weil wir uns und das Spiel mit der Macht lieben. Keiner von uns wird auf die Einhaltung der Regeln bestehen können, sollte diese gemeinsame Grundlage irgendwann, auch wenn es nur von einer Seite ist, nicht mehr existieren.

Und klar ist, bei Gefahr für Leib und Leben sind alle Regeln sofort aufgehoben. 

Sklavin Jenny, Oktober 2014


Verwendete Begriffe:

immer
Was das Wort aussagt, immer und überall

privat
Zu hause, alleine, oder außer mir nur meine Herrin anwesend

unbeobachtet
Ort unbedeutend (kann auch zu hause sein), keine weitere Person in Sicht- oder Hörweite.

öffentlich
Ort unbedeutend (kann auch zu hause sein), weitere Personen anwesend, die nicht über meine Neigungen bescheid wissen.

virtuell
Im Netz


Präambel:

Die von meiner Herrin aufgestellten und von mir akzeptieren Regeln sind für mich und sie unbefristet bindend. Sie können allerdings sofort von mir oder meiner Herrin aufgehoben werden, sollte es die Situation erfordern – dazu gehören Änderungen der Lebenssituation die ein Überdenken notwendig machen, Krisen im Umfeld (eigene, familiäre, etc.), oder dauerhafter Verlust des Spaßes und der Erotik an diesem Spiel und als wichtigster Punkt meine Grenzen und NoGos. Meine Herrin darf zu jedem Zeitpunkt meine Grenzen antesten um festzustellen, ob ich sie überschreiten möchte – meine Zeichen geben ihr vor, ob sie weitergehen darf oder nicht. Die Punkte meiner NoGo-Liste dürfen nicht angegangen oder verletzt werden. Alle Aktionen müssen sich an diese Vorgaben halten. So dürfen z.B. egal in welcher Situation keine Befehle gegeben werden, die mich als Beispiel “outen” würden, die Gestaltung meiner Freizeit mit z.B. meiner Familie beeinträchtigen oder mich bei der Ausübung meines Jobs behindern – was bedeutet, dass aber durchaus Befehle möglich sind, die diese Zeit erotisch aufpeppen – z.B. kleine Aufgaben, Liebeskugeln, Plugs, spezielle Unterwäche, Kleidungsvorschriften. Aus diesem Grund muss ich mir von meiner Herrin zum Beispiel auch die Genehmigung zu meiner Freizeitgestaltung einholen – sie wird zwar letztendlich wie in einer Beziehung auf Augenhöhe immer ihr OK dazu geben (sie darf sich ja eigentlich nicht einmischen), kann mir aber so noch Befehle und Regeln mit auf den Weg geben, die mich nicht oder nur sehr wenig behindern
Ich darf meine Grenz- und NoGo-Liste jederzeit erweitern, auch während der Durchführung einer Aktion die ich nicht möchte. Die eventuell laufende Aktion wird dann sofort abgebrochen. Ich erhalte aber auf jeden Fall eine harte Strafe für das Vergessen, diesen Punkt nicht schon bei der Erstellung meiner Liste mit aufgeführt zu haben.

Die von meiner Herrin aufgestellten Regeln sind für mich unbefristet bindend. Sie können von meiner Herrin ganz oder teilweise aufgehoben werden, sollte es die Situation aus ihrer Sicht erfordern.
Regeln, an die sich meine Herrin halten muss, gibt es keine. Es kann sein, dass sie Absichtserklärungen in die festgelegten Regeln mit einfließen lässt. Sie ist jedoch nicht daran gebunden, diese auch einzuhalten. Ihr Verhalten und ihre Taten mir gegenüber unterliegen ihrem Willen genauso wie ich. Es gibt keine Einschränkung mehr auf den sexuellen Bereich. Meine Herrin bestimmt in allen Bereichen meines Lebens, ob Sexuelles, Arbeit, Freizeit, Haushalt, Freunde oder Familie. Meine NoGo Liste ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben, es wird auch keine neue geben. Es ist ihr freigestellt zu entscheiden, wo meine Limits liegen werden, denn sie weiß am besten, was gut für mich ist.

In Kraft getreten zwischen Lady Mellanie und ihrer Sklavin Jenny am 23.10.2014.


§ 1 – Kommunikation / Verhalten

gegenüber meiner Herrin

§ 1.1 – immer
§ 1.1.1 – Ich habe mich gegenüber meiner Herrin respektvoll zu verhalten und ihren Befehlen ohne Widerworte zu folgen.
§ 1.1.2 – Ich darf das Wort “Nein” gegenüber meiner Herrin nicht mehr verwenden.
§ 1.1.3 – Ich bin verpflichtet meiner Herrin wahrheitsgemäß jede meiner Verfehlungen in ihrer Abwesenheit bzw. Verfehlungen die sie nicht mitbekommen hat unverzüglich zu melden.
§ 1.1.4 – Ich habe auf jede Frage meiner Herrin wahrheitsgemäß zu Antworten und nichts zu verschweigen das von Belang sein könnte auch wenn es über die Fragestellung hinausgehen sollte.
§ 1.1.5 – Ich habe darauf zu Achten, den Ruf und das Ansehen meiner Herrin nicht zu beschädigen.
§ 1.1.6 – Meine Herrin wird versuchen, meinen Ruf und mein Ansehen in meinem realen Umfeld, so weit es nichts von meinen Neigungen weiß, nicht zu beschädigen.
§ 1.1.7 – Wenn ich etwas möchte, muss ich meine Herrin darum bitten, mir den Wunsch zu erfüllen oder um Erlaubnis bitten mir den Wunsch selbst erfüllen zu dürfen. Meine Herrin ist an diese Bitte nicht gebunden.

§ 1.2 – privat
§ 1.2.1 – Die korrekte Ansprache erfolgt im Pluralis Majestatis und mit “Herrin” oder "Lady".
§ 1.2.2 – Während der Durchführung einer Strafe habe ich nur nach Erlaubnis, einem Befehl folgend oder einer Frage meiner Herrin zu sprechen.
§ 1.2.3- Wenn ich etwas möchte, muss ich meine Herrin darum bitten, mir den Wunsch zu erfüllen oder um Erlaubnis bitten mir den Wunsch selbst erfüllen zu dürfen.

§ 1.3 – unbeobachtet
§ 1.3.1 – Die korrekte Ansprache erfolgt im Pluralis Majestatis und mit “Herrin” oder "Lady".
§ 1.3.2 – Wenn ich etwas möchte, muss ich meine Herrin darum bitten, mir den Wunsch zu erfüllen oder um Erlaubnis bitten mir den Wunsch selbst erfüllen zu dürfen.

§ 1.4 – öffentlich
§ 1.4.1 – Die korrekte Ansprache erfolgt im Pluralis Majestatis und mit “Miss” und Ihren Namen.
§ 1.4.2 – Werde ich mit meinem Namen angesprochen, handelt es sich um einen Befehl der folgt, auch wenn in diesem Worte wie “Bitte” oder “Wärst du so lieb” eingebaut sind.
§ 1.4.2 – Auch wenn in Sätzen Worte wie “Bitte” oder “Wärst du so lieb” eingebaut sind handelt es sich um direkte Befehle, die von mir zu befolgen sind.

§ 1.5 – virtuell
§ 1.5.1 – Die korrekte Ansprache erfolgt im Pluralis Majestatis und mit “Herrin” oder "Lady".
§ 1.5.2 – Wenn ich etwas möchte, muss ich meine Herrin darum bitten, mir den Wunsch zu erfüllen oder um Erlaubnis bitten mir den Wunsch selbst erfüllen zu dürfen.

§ 1.6 – gegenüber anderen Herren/Herrinnen
§ 1.6.1 – Die korrekte Ansprache erfolgt im Pluralis Majestatis.
Durch Erfahrungen aus der Vergangenheit ist es mir überlassen, ob ich dem Gegenüber so viel Respekt zugestehe, dass ich ihn oder sie im Pluralis Majestatis oder mit Sie anrede. Alle anderen Anreden sind mir erlaubt zu benutzen. Mit inbegriffen ist hierbei die Anrede. Wünscht der Herr oder die Herrin eine andere Anrede als Du, so hat er oder sie mir dieses mitzuteilen. In diesem Fall erfolgt die Anrede je nach Wunsch im Pluralis Majestatis oder mit Sie. Es darf nicht der Eindruck entstehen, ich wäre die Sklavin einer anderen Herrin oder eines anderen Herren. “Sir”, “Lady” oder ähnliche Anreden können verwendet werden, wenn es die Herrin oder der Herr wünscht. Mein Verhalten gegenüber anderen Herren und Herrinnen sollte das gleiche sein, das ich jedem anderen Menschen gegenüber an den Tag lege.
§ 1.6.2 – Ich habe anderen Herren und Herrinnen immer ehrlich auf Fragen zu antworten und darf nichts verschweigen, es sei denn dadurch wäre mein Ruf oder Ansehen gefährdet.
§ 1.6.3 – Andere Herren oder Herrinnen haben keine Verfügungsgewalt über mich und ich habe keinen Befehle von ihnen folge zu leisten, es sei denn meine Herrin wünscht dieses ausdrücklich.

 

§ 2 – Kleidung

§ 2.1 – privat
§ 2.1.1 – Das tragen von Kleidung ist mir untersagt es sei denn meine Herrin befiehlt mir, etwas an zu ziehen.
§ 2.1.2 – Wenn ich nach Hause komme, habe ich mich sofort im Ankleidezimmer zu entkleiden und meine Kleidung dannach ordentlich zusammengelegt auf meinen Tisch zu legen.
§ 2.1.3 – Vor dem Verlassen des Hauses habe ich meine Kleidung im Ankleidezimmer an zu ziehen.
§ 2.1.4 – Das betreten eines Raumes des Hauses in Kleidung, mit Ausnahme des Ankleidezimmers, ist mir untersagt.
§ 2.1.5 – Die Kleiderregeln für das private Umfeld werden ausgesetzt, sollte ich geplant weniger als eine halbe Stunde zu Hause verweilen. Wird diese halbe Stunde – egal ob selbstverschuldet oder nicht – überschritten, gilt dies als Verfehlung und ist meiner Herrin zu melden.
§ 2.1.6 – Folgende Kleidung ist während Reinigungsarbeiten zu tragen: Latexmaulkorb, Halsreif, Hausmädchenkostüm, lange Latexhandschuhe, lederne Handgelenkmanschetten verbunden mit einem halben Meter Kette, Keuschheitsgürtel inklusive Oberschenkelfesseln, Ledermanschetten an den Knöcheln verbunden mit dreißig Zentimeter Kette, High-Heels.

§ 2.2 – öffentlich
§ 2.2.1 – Das Tagen von Unterwäsche oder Dessous ist mir grundsätzlich untersagt. Erlaubt sind in Sonderfällen auf Nachfrage bei meiner Herrin ausschließlich Nylons ouvert und ¼ Cup BHs.
§ 2.2.2 – Meine Herrin legt mir jeden Tag, an dem ich das Haus verlassen muss, Kleidung und Schuhe auf den Ankleidetisch, die ich zu tragen habe und die der Situation in ihren Augen angemessen erscheinen.
§ 2.2.3 – Sollte meine Herrin mir nichts auf meinen Ankleidetisch legen, so habe ich die freie Wahl, was meine Oberbekleidung und Schuhe angeht, es sei denn bestimmte Regeln schränken diese ein.
§ 2.2.3 – Ich habe nur kurze Kleider oder Röcke zu tragen.
§ 2.2.4 – Das Schuhwerk ist der Situation anzupassen.
§ 2.2.5 – Sollte es die Situation zulassen, sind Schuhe oder Stiefel mit mindestens acht Zentimeter Absätzen zu tragen.

 

§ 3 – Haltung und Verhalten

§ 3.1 – immer
§ 3.1.1 – Ich habe ständig meinen Edelstahlfußreif zu tragen .
§ 3.1.2 – Ich bekomme morgens nach dem Badgang meinen Keuschheitsgürtel angelegt. Dieser wird mir in der Regel erst abends, wenn ich zu Bett gehe, wieder abgenommen.
§ 3.1.3 – Es ist mir nicht gestattet meine Beine beim Sitzen übereinander zu schlagen.

§ 3.2 – privat
§ 3.2.1 – In der Kommode (abgeschlossenes Fach) im Ankleidezimmer liegt mein Halsreif so wie meine Hand- und Fußeisen ledernen Hand- und Fuß-Manschetten und die dazugehörigen Schlösser. Wenn ich nach Hause komme und nach dem ich mich entkleidet habe, habe ich mit diesen sofort meine Herrin aufzusuchen, mich vor ihr hinzuknien und ihr mit dem Halsreif angefangen, über Hand- und zum Schluss die Fußeisen einzeln nacheinander zu reichen, sie mir anlegen und abschließen zu lassen. Sollte meine Herrin nicht anwesend sein, so habe ich, ebenfalls kniend, mir diese selbst anzulegen.
§ 3.2.2 – Beim Verlassen der Privatsphäre (verlassen des Hauses, Besuch, etc.) habe ich mich vor meine Herrin zu knien und sie darum zu bitten, mir vorübergehend alle Reifen, Eisen, eventuell angelegte Fesseln und Knebel abzunehmen. Sie wird diese dann, in so fern sie eine Notwendigkeit des Ablegens sieht, ganz oder teilweise entfernen, oder es mir ermöglichen sie selbst ganz oder teilweise zu entfernen. Sie gibt mir ein Stück nach dem anderen, dass ich ordentlich, soweit es mir möglich ist, neben mich lege, wenn nötig im Anschluss säubere und alles an seinen Platz zurück räume.
§ 3.2.2.a – Grundsätzlich ist es mir nicht erlaubt, die Fesseln oder Knebel ohne Befehl meiner Herrin selbst zu entfernen. Sollte ersichtlich sein, dass meine Herrin zu dem Zeitpunkt, zu dem ich die Privatspähre beabsichtige zu verlassen nicht anwesend sein wird, so kann ich mir die Erlaubnis zum alleinigen ganzen oder teilweisen Ablegen im Vorfeld hohlen. Alternativ, oder wenn das Verlassen der Privatsphäre ungeplant erfolgt, kann ich versuchen meine Herrin telefonisch oder schriftlich (per SMS oder Mail) zu erreichen und sie um das entfernen Dürfen zu bitten. Ist sie nicht erreichbar oder antwortet nicht rechtzeitig, ist es geduldet, dass ich die Fesseln eigenmächtig entferne. Dies stellt allerdings ein Vergehen dar, und ist als Verfehlung meiner Herrin zu melden. Alle Fesseln und Knebel sind zu säubern und anschließend zu verstauen.
§ 3.2.3 – Die Haltungsregeln für das private Umfeld werden auszusetzt, sollte ich geplant weniger als eine halbe Stunde zu Hause verweilen. Wird diese halbe Stunde – egal ob selbstverschuldet oder nicht – überschritten, gilt dies als Verfehlung und ist meiner Herrin zu melden.
§ 3.2.4 – Beim ins Bett gehen, wird eine Kette an meinem Halsreif befestigt, so dass zwei Enden, das Eine ca. 20 cm und das Andere ca. 130 cm. vom Halsreif aus gesehen, entstehen. Das Lange Ende wird anschließend am Kopfteil des Bettes fixiert. Meine Hände und Füße werden in Eisen gelegt. Die Fuß- bzw. Handfesseln werden direkt ohne Kette dazwischen zusammengeschlossen, die Handfesseln zusätzlich am kurzen Ende der Kette, die den Halsreif mit dem Kopfteil des Bettes verbindet, befestigt, so dass ich mich mit meinen Händen nicht unsittlich berühren kann und somit nicht in Versuchung gerate gegen § 4.1.1 und § 4.1.2 zu verstoßen. Alle Verbindungen zwischen Eisen, Ketten und Bett werden mit Schlössern vorgenommen.
§ 3.2.4.a – Die Längen der Ketten zwischen den Handeisen und den Fußeisen werden wie folgt angepasst:
– am 07.07.2012 – 4 Kettenglieder (ca. 20cm)
– am 14.07.2012 – 3 Kettenglieder (ca. 15cm)
– am 21.07.2012 – 2 Kettenglieder (ca. 10cm)
– am 28.07.2012 – 1 Kettenglieder (ca. 5cm)
– ab dem 04.08.2012 – die Hand bzw. die Fußeisen werden direkt zusammengeschlossen.
§ 3.2.4.b – Muss ich nachts das Bett verlassen (zum Beispiel um auf die Toilette zu gehen), so bin ich gezwungen meine Herrin zu wecken um mich von den Ketten zu befreien. Für das Wecken, das durch nicht vorausschauendes Handeln vor dem ins Bett gehen überhaupt erst notwendig wurde, habe ich als Wiedergutmachung meine Herrin bevor sie mich befreit, zuerst 10 Peitschenhiebe zu bekommen. Im Wiederholungsfalle habe ich in der Nacht darauf auf dem Boden zu schlafen. Ich bekomme hierfür einen Bettvorleger und meine Decke. Die Kette, die an meinem Halsreif befestigt ist, wird an einem Ring in der Wand vis-à-vis dem Fußende des Bettes geschlossen. Somit ist es mir nicht möglich, mich heimlich nachts ins Bett zu schleichen.
§ 3.2.5 – Zusätzlich zum KG werden im privaten Umfeld noch Oberschenkelbänder angelegt. Diese sitzen ca, 10 cm unter dem Schritt und werden durch kurzen Ketten mit dem Keuschheitsgürtel verbunden, so dass sie nicht abzustreifen gehen. Des weiteren werden sie auf der Innenseite mit eine weitern kurzen Kette zusammengekettet, so dass ich meine Beine kaum noch spreizen und somit nicht mehr unter den KG fassen kann. Außerdem dient diese Fesselung dazu, mich beim ordentlichen Sitzen (keine gespreizten oder übereinandergeschlagene Beine) und Laufen (kleine Schritte) zu unterstützen.

 

§ 4 – Verbote

§ 4.1 – immer
§ 4.1.1 – Es ist mir untersagt mich ohne Erlaubnis meiner Herrin selbst erotisch oder sexuell zu Berühren.
§ 4.1.2 – Es ist mir untersagt ohne Erlaubnis meiner Herrin zu einem Orgasmus zu kommen.
§ 4.1.3 – Es ist mir untersagt ohne Erlaubnis meiner Herrin alkoholhaltige Getränke (auch kleine Mengen) zu mir zu nehmen.
§ 4.1.4 – Es ist mir untersagt jegliche Art von Kleidung oder Schuhen zu kaufen. Wenn ich Kleidung benötige geht meine Herrin mit mir Einkaufen und entscheidet was ich zu kaufen habe oder bringt mir Kleidung und Schuhe nach ihrem Geschmack mit (oder sie bestellt es online).

§ 5 – Aufgaben

§ 5.1 – Körperlich
§ 5.1.1 – Ich habe jeden morgen meinen Körper auf Haarwuchs zu untersuchen und ggf. an entsprechende Stellen die Haare zu entfernen (ausgenommen mein Haupthaar).

§ 5.2 – Hausarbeit
§ 5.2.1 – Die Sauberkeit Lady Mellanies und meiner Kleidung obliegt mir. Ich habe unsere Kleidung zu waschen, zu trocknen und ggf. zu Bügeln. Ich habe mich ebenfalls um die Lack-, Leder-, Latex und sonstige Fetisch-Kleidung zu kümmern und sie von außen und innen zu reinigen. Ich habe dafür zu sorgen, dass ständig genügend Kleidung in den Schränken vorhanden ist.
§ 5.2.2 – Ich habe für die Sauberkeit meines kompletten so wie Landy Mellanies Schuhwerks zu sorgen. Unsere Schuhe mit denen wir draußen herumlaufen sind jeden Abend zu reinigen und zu pflegen, in so fern sie an diesem Tag genutzt wurden. Die ständig in Benutzung befindlichen Schuhe (Schuhschrank im Ankleidezimmer) sind zusätzlich jeden Montag einer gerade Kalenderwoche komplett zu reinigen und zu pflegen. Das von meiner Herrin und mir im Haus genutzte Schuhwerk ist entweder nach Gebrauch, mindestens aber an jedem ersten des Monats zu reinigen und zu pflegen.
§ 5.3.4 – Die Hygiene der verwendeten Bondageutensilien und Toys ist meine Aufgabe. Ich habe sie nach jeder Nutzung zu säubern und wieder ordentlich zu verstauen.
§ 5.2.5 – Ordnung und Sauberkeit im Spielkeller und Kerker ist wichtig, so dass er jeder Zeit benutzbar ist. Ich habe ihn Freitags, so wie nach jeder Benutzung sauber zu machen, alle Möbel abzuwischen und ggf. aufzuräumen. Jeden zweiten und vierten Freitag im Monat sind zusätzlich alle offen liegenden Bondageutensilien und Toys zu reinigen.

§ 5.3 – Dienen
§ 5.3.1 – Das Zubereiten von Mittag- und Abendessen ist meine Aufgabe. Ich habe den Tisch zu decken und abzuräumen, das Essen zu servieren und die Küche danach wieder in einen ordentlichen Zustand zu bringen. Wird kein spezielles Gericht von meiner Herrin verlangt, darf ich eines auswählen.
§ 5.3.2 – Ist meine Herrin zu Hause, habe ich sie jederzeit auf Wunsch mit Getränken zu versorgen.

§ 5.4 – Allgemein
§ 5.4.1 – In der Kommode (abgeschlossenes Fach) im Ankleidezimmer liegt ein Buch, in das ich beim Verlassen des Hauses einzutragen habe, wo hin ich gehe und wann ich wieder zurück sein werde. Beim Zurückkommen ist die tatsächliche Zeit der Rückkehr zu ergänzen. Sollte ich nicht alleine sein, so ist, wenn ein unbemerktes Eintragen nicht möglich ist, die Information bei nächst möglicher Gelegenheit nachzutragen.
§ 5.4.2 – Ich habe rund um die Uhr ein Haargummi um das linke Handgelenk zu tragen, damit ich oder meine Herrin mir meine, in manchen Situationen störenden, langen Haare zu einem Dutt oder Pferdeschwanz zusammenbinden kann.

 

§ 6 – Training

§ 6.1 – Alle Tage
§ 6.1.1 – Damit ich es am Anfang einfacher habe das Verbot “Es ist mir untersagt mich ohne Erlaubnis meiner Herrin selbst erotisch oder sexuell zu Berühren.” zu befolgen, und damit meine Herrin sicher sein kann, dass ich das auch nicht tue, bekomme ich morgens nach dem Badgang meinen neuen Keuschheitsgürtel (My-Steel, TOTAL mit Hüft- und durchgehendem Schrittband) angelegt. Dieser wird mir erst abends, wenn ich zu Bett gehe, oder wenn meine Herrin meine Löcher benutzen will, wieder abgenommen. Es spielt dabei keine Rolle ob ich privat oder öffentlich unterwegs bin, der KG muss ständig getragen werden. Die Dauer dieses Trainings hängt mit dem Training zum Orgasmus Unterdrücken zusammen.
§ 6.1.2 – Wegen unsittlichem Berührens trotz Tragens des KGs werden zusätzlich Oberschenkelbänder angelegt. Diese sitzen ca, 10 cm unter dem Schritt und werden mit kurzen Ketten mit dem Keuschheitsgürtel verbunden, so dass sie nicht abzustreifen gehen. Des weiteren werden sie auf der Innenseite mit eine weitern kurzen Kette zusammengekettet, so dass ich meine Beine kaum noch spreizen und somit nicht mehr unter den KG fassen kann. Außerdem dient diese Fesselung dazu, mir ordentliches Sitzen (keine gespreizten oder übereinandergeschlagene Beine) und Laufen (kleine Schritte) beizubringen. Diese Fessel wir nur abgenommen, wenn ich die privatspähre verlassen muss. Die Dauer dieses Trainings hängt mit dem Training zum Orgasmus Unterdrücken zusammen.
§ 6.1.3 – Damit ich auch nachts nicht in Versuchung gerate bekomme ich beim zu Bett gehen lederne Handgelenkmanschetten angelegt, die mit Ketten an meinen Halsreif geschlossen werden. Die Ketten sind gerade so lang, dass ich mit meinen Fingerspitzen meinen Bauchnabel berühren kann. Die Dauer dieses Trainings hängt mit dem Training zum Orgasmus Unterdrücken zusammen.
§ 6.1.4 – Es ist wichtig für eine Sklavin ihre Aufgaben stets pünktlich zu erledigen. Da ich diese Tugend noch nicht beherrsche wird wie folgt verfahren:
Jede Zeitüberschreitung die ich begehe wird mit der doppelten Zeit im Präsentationspranger geahnded. Dabei werde ich meinen Strafpulg tragen, eine Latexmaske ohne Augenöffnungen so wie den Spidergag. Bei einer Straflänge ab einer halben Stunde habe ich mich vor Antritt der Prangerstrafe freiwillig und ohne Aufforderung auf den Bock zu legen und 10 Schläge mit dem Rohrstock auf meinen Hintern zu empfangen.
Da zu kurze Strafen keine Wirkung zeigen und in der Durchführung zu aufwändig sind, wird jede Zeitüberschreitung zur jeweils nächsten viertel Stunde aufgerundet. Das gilt auch für Zeitüberschreitungen, die über einen Tag hinweg aufsummiert werden, wenn z.B. nicht die Möglichkeit besteht, die Strafe sofort nach dem Verstoß auszuführen. Jede einzelne dieser Zeitüberschreitungen wird bevor sie aufsummiert werden immer auf die nächste viertel Stunde aufgerundet. Eine z.B. zehn- und eine einminütige Verspätungen werden so zu je einer viertel Stunde Verspätung, summiert zu einer halben Stunde und diese dann zu einer Stunde Stafbock.
Als Verspätung zählt:
– Nicht zeitgerechtes Erledigen einer Aufgabe oder eines Auftrages von meiner Herrin
– Nicht einhalten einer Uhrzeit zu der ich mich bei meiner Herrin zu melden habe
– Überschrittene Einträge meiner Rückkehr in meinem Zeitbuch in der Kommode, in dem ich die Zeiten eintrage, wann ich das Haus verlasse und beabsichtige wieder heimzukehren.
– Zeiten die ich mir selber setze, Anderen mitteile und nicht einhalte (z.B. ich bin um 18 Uhr fertig mit Arbeiten, wir können um 10 Uhr einkaufen fahren, etc.)

§ 6.2 – Samstags
§ 6.2.1 Orgasmus Unterdrücken
Um die bestehende Regel des Orgasmusverbots einhalten zu können ist es notwendig, dass ich lerne mein Kommen zu unterdrücken. Hierzu findet jeden Samstag ein vierstündiges Training statt, bis ich meinen Orgasmus zur Zufriedenheit meiner Herrin kontrollieren kann.
Vor dem Training werde ich von meiner Herrin in einer Position in der sie mich gut bespielen kann unbeweglich fixiert und mit einem Knebel ruhig gestellt.
Ich erhalte 15 Minuten Zeit mich mental auf das Folgende einzustellen. Danach wird meine Herrin mich in 15 Intervallen versuchen zum Orgasmus zu bringen. Nach jedem Intervall bekomme ich eine Ruhepause. Komme ich in einem Intervall, erhalte ich in der darauffolgenden Ruhepause eine Strafe (z.B. Nippelklammern ODER jede Minute einen Schlag mit der Gerte oder dem Rohrsotck auf den Hintern). Habe ich mehr als einen Orgasmus in einem Intervall bekomme ich entsprechend mehrere Strafen gleichzeitig (z.B. Nippelklammern UND jede Minute einen Schlag auf den Hintern) über die nächste Ruhepause.
Die Intervalle verlängern sich je Durchgang jeweils um eine Minute, die Ruhepausen verkürzen sich um Eine. Nach den 15 Minuten Pause zur Vorbereitung folgt ein einminütiger Intervall in dem meine Herrin mich gegen meinen Willen zum Orgasmus zu treiben versucht. Im Anschluss habe ich 14 Minuten Pause, bevor ein erneuter zweiminütiger Intervall folgt. Danach kann ich 13 Minuten entspannen (sollte ich nicht gekommen sein). Das Training geht bis zur einminütigen Pause und dem Letzten, dann 15 minütiger Intervall. Für Orgasmen im letzten Intervall erfolgt keine Strafe.
Allerdings erhalte ich zusätzlich für jeden Orgasmus, den ich im Laufe des kompletten Trainings habe, zwei Tage zusätzliches Tragen meines Keuschheitsgürtels aufgebrummt.


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